Der Staatsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung für eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen (3.8%) im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009 ausgesprochen und unterstützt damit eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2015. Diese dauerhafte Verankerung des Sondersatzes würde somit nach fünf befristeten Verlängerungen erfolgen.