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11.10.2013

Walliser Strafanstalten: Es ist fünf vor zwölf

Walliser Strafanstalten: Es ist fünf vor zwölf

Der tragische Tod von Adeline vom vergangenen 13. September hat aufgezeigt, welche Gefahr von gewissen Straftätern in unserem Land ausgeht und wie unzureichend unser Straf- und Betreuungssystem ist. Als Reaktion auf dieses traurige Ereignis hat der Vorsteher des Departements für Bildung und Sicherheit die Walliser Behörden im Rahmen eines internen Audit mit der Beantwortung folgender simplen Frage beauftragt: Kann sich ein solcher Fall auch im Kanton Wallis zutragen?

Unzureichendes Sicherheits- und Strafvollzugssystem

Nachdem sich die betroffenen Stellen zwei Wochen lang mit Studien und Erhebungen über die in den Walliser Anstalten inhaftierten Personen und ihren Haftbedingungen auseinandergesetzt haben, liegt die äusserst besorgniserregende Antwort vor: Ja, ein solcher Fall ist im Wallis durchaus denkbar. Die Missstände sind ebenso konjunktureller wie struktureller Natur, gleichwohl lokaler wie genereller Ordnung, administrativer wie sozialer Herkunft oder kriminologischen wie soziologischen Ursprungs. Sie betreffen:

  • die Strafvollzugsanstalten, die in hohem Masse überbelegt sind und mit personellem Unterbestand sowie fehlenden Mitteln zu kämpfen haben;
  • die Justiz, die sich mit langwierigen Verfahren herumschlägt;
  • die Polizei, die gezwungen ist, immer mehr Personen festzunehmen und sich dabei mit einer ständig zunehmenden Aggressivität konfrontiert sieht.

Gesellschaftliche und politische Interessen

Auch wenn diese Problematik in erster Linie die aufgeführten Instanzen zu betreffen scheint, geht es doch um eine Frage, die sich unserer gesamten Gesellschaft stellt: Wie soll Kriminalität bekämpft werden, wenn es gleichzeitig darum geht, die individuellen Freiheiten einer Gesellschaft zu schützen? Die dabei wiederkehrenden Misserfolge sind gleich doppelt frustrierend: Einerseits, weil Straftaten nicht verhindert werden konnten und andererseits, weil die Bevölkerung nach solchen Ereignissen jeweils eine sehr konservative und rückläufige Meinung vertritt.

Noch nie war es so dringend, die Grundsätze der Gesetzmässigkeit und Sicherheit in einem demokratischen Rahmen zu verteidigen und dabei gleichzeitig die individuelle Freiheit zu schützen sowie der Versuchung zu widerstehen, die Bevölkerung unverhältnismässig zu bevormunden und zu kontrollieren. Entsprechend wichtig ist es, Missstände in folgenden Schichten aufzudecken und aus der Welt zu schaffen:

  • Gesellschaft: Anstieg der Kriminalität, zunehmende Mobilität der Bevölkerung, schwindendes Verantwortungsbewusstsein, zunehmende Unreife und Bereitschaft zu sinnloser Gewalt, rapider Anstieg von psychischen Krankheiten innerhalb der Bevölkerung;
  • Politkreise: inkohärente Sicherheitsstrategien, fehlende Koordination, Fokus auf Wähler-stimmen, Gleichgültigkeit, budgetäre Ein-schränkungen.

Verschliessen wir die Augen vor diesen doch ernsten gesellschaftlichen Tendenzen, ist dies gleichbedeutend, wie wenn wir uns mit der trägen reaktionären Politik abfinden, die erwiesenermassen ineffizient und unhaltbar ist. Ohne die emotionale Karte spielen zu wollen, hat das DBS in Übereinstimmung mit den im Kanton Wallis betroffenen Instanzen beschlossen, die Problematik der gefährlichen Straftäter auf allen Stufen und Ebenen in Angriff zu nehmen.

A) Unmittelbare Massnahmen

Das DBS hat beschlossen, dass ab sofort folgende dringenden Massnahmen umgesetzt werden:

  • Keine Frau begleitet einen Sexualstraftäter alleine. Sozialarbeiterinnen, die einen gefährlichen Straftäter ausserhalb seiner Strafanstalt betreuen müssen, werden immer von Sicherheitspersonal begleitet.
  • Systematischer Informationsaustausch. Sobald ein gefährlicher Straftäter ins Walliser Strafvollzugssystem ein- oder übertritt, sorgen die betroffenen Behörden für einen systematischen Austausch aller relevanten Informatio-nen.
  • Mitbestimmung über das Vollzugsregime. Das DBS beantragt bei den anderen Kantonen ein Einsichts- und Mitbestimmungsrecht was das Vollzugsregime von Personen angeht, welche die anderen Kantone in den Walliser Anstalten platzieren. Im Gegenzug gewährt der Kanton Wallis den Kantonen das gleiche Recht.
  • Raschere Ausschaffung von Straftätern. Für ausländische Straftäter, die gestützt auf ein Abkommen mit ihrem Herkunftsland ausge-schafft werden können, soll nach Verbüssen ihrer Strafe ein prioritäres Verfahren eröffnet werden.
  • Abgabe des Entwöhnungsmittels Antabus bei Hafturlauben und Ausgang. Da Alkohol bekanntlich die Hemmschwelle senkt und somit besonders bei Sexualstraftätern ein Risikofak-tor ist, wird darauf geachtet, dass der Gefangene beim Austritt nicht unter Alkoholeinfluss steht.

B) Mittelfristige Massnahmen

  • Beim Grossrat wird die sofortige Schaffung von 10 zusätzlichen Stellen in den Strafanstal-ten beantragt.
  • Der Departementsvorsteher wird an der Justiz- und Polizeidirektoren-konferenz vom kommenden 31. Oktober die Koordination von interkantonalen Massnahmen verlangen.

C) Langfristige Massnahmen

Mit parlamentarischen und öffentlichen Vorstössen soll auf Bundesebene eine Anpassung der Gesetzgebung und der Massnahmen verlangt werden (Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung).

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